04.12.2020
Corona

Gottesdienste ab dem 7. Dezember 2020

Zum Leben der Kirche gehört wesentlich die Versammlung zum Gottesdienst. Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Sorge und Gefährdung sowie in Freude und Würde gefeiert werden können.

Zu den Voraussetzungen dafür gehören ins besondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

 

 

 

rahmenordnung der Österreichischen bischofskonferenz zur feier öffentlicher gottesdienste - wirksam ab 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021 (PDF)