Corona

Gottesdienste ab dem 22. November 2021

Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation. Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 (dh ohne 2Gbzw. 3G-Nachweis) möglich.

 

 

rahmenordnung der Österreichischen bischofskonferenz zur feier öffentlicher gottesdienste - wirksam ab dem 22. November 2021 (PDF)