Präambel
Die Römisch-katholische Kirche in Österreich und die Evangelische Kirche (A. u. H.B.) in Österreich verpflichten sich zu einer Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge nach europäischen Standards. Die vorliegenden Grundsätze zur Berufsethik wurden in Anlehnung an die APCE Standards (reviced 2010) in ökumenischer Verantwortung erarbeitet. Sie werden den Trägern der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen als Orientierung angeboten.
Verbindliche Verhaltensgrundsätze
- Die Würde des Menschen wahren
- Verschwiegenheitspflicht einhalten
- Datenschutzbestimmungen einhalten
- Sich auf erarbeitete Ethikstandards verpflichten
- Andere Religions- und Glaubensgemeinschaften respektieren im Sinne der Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Einzelnen achten und respektieren
- Sich eines Missbrauchs von Position und Macht in der eigenen Tätigkeit enthalten
- Sich der ethisch-prophetischen Dimension der eigenen Tätigkeit bewusst sein
Verbindliche Qualifizierung und Beauftragung
- Eine von der jeweiligen Kirche bzw. der anerkannten Religionsgemeinschaft vorgesehene theologische Ausbildung (Derzeit in der katholischen Kirche: Theologiestudium oder Ausbildung zum/zur diplomierten Pastoralassistenten/in. In der evangelischen Kirche vgl. § 2 und § 3 der Richtlinie für die Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich (Abl. Nr. 66/2005, 53/2006, 104/2006 und 207/2010) zur theologischen und seelsorglichen Qualifikation.)
- Eine Seelsorgeausbildung nach humanwissenschaftlichen Grundlagen, Klinische Seelsorge Ausbildung oder vergleichbare Ausbildung. Mit der KSA vergleichbare Ausbildungen müssen folgende Kompetenzen stärken: Selbstreflexion, Gesprächsführung, theologische Kompetenzen und die Fähigkeit zu ihrer Anwendung, institutionell strukturelle Kompetenzen, personale und Beziehungskompetenzen in Gruppen, Riten-Kompetenzen, psychologisch-medizinische Grundkenntnisse.
- Eine Beauftragung durch die jeweilige Kirche bzw. durch die anerkannte Religionsgemeinschaft.
Verbindliche Qualitätssicherung
- Weiterbildung und begleitete Reflexion (z.B. Supervision)
- Reflexion der Ethikstandards im europäischen Berufskontext
- Kontinuierliche Reflexion der eigenen spirituellen Praxis und der Glaubensbiographie
+ Dr. Michael Bünker
Vorsitzender des Oberkirchenrates der Evangelischen Kirche A. und H.B.
+ Dr. Alois Schwarz
Katholischer Bischof von Gurk Klagenfurt, Referatsbischof der Österreichischen Bischofskonferenz für die Krankenseelsorge
Impressum: Arge der katholischen KrankenhausseelsorgerInnen Österreichs / Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Krankenhaus- und Geriatrieseelsorge in Österreich (AEKÖ) (Hg.)
Stand: 4. November 2014