Die Polizeiseelsorge gilt allen Mitarbeiter:innen der Polizei und ihren Angehörigen.

 

Die seelsorgliche Begleitung erfolgt hauptsächlich im Rahmen von Gesprächsangeboten und liturgischen Feiern.

 

Die Polizeiseelsorger:innen sind dem Diözesanbischof unterstellt und bei ihren seelsorglichen Tätigkeiten von staatlichen und polizeilichen Weisungen unabhängig.

Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich. Die Polizeiseelsorger:innen leisten ihren Dienst ehrenamtlich, sie sind keine Bediensteten des BMI.

 

 

Spr 1,33

"Wer aber auf mich hört, wohnt in Sicherheit, ihn stört kein böser Schrecken."

Der Kreuzweg der Polizeiseelsorge Burgenland am 21. Mai 2025 in Großhöflein ermutigte Polizei-Mitarbeiter:innen, sich an Simon von Cyrene und Veronika zu orientieren und für Unterdrückte...